Wem gehört der Code, den ein Unternehmen in Auftrag gibt?
Quellcode, der im Auftrag eines Unternehmens entsteht, gehört diesem Unternehmen — so ist es bei AI BF geregelt. Selbstverständlich ist das nicht: Bei Auftragsentwicklung hängt das Eigentum vom Vertrag ab, und bei Cloud-Diensten besitzt der Kunde den Code in der Regel nie, sondern bezahlt für den Zugang zu fremder Software.
Was Eigentum in der Praxis umfasst
Das Wort „Eigentum“ steht oft in Angeboten und kann vieles bedeuten. Bei AI BF bedeutet es, dass alles, was auf der Plattform für Ihr Unternehmen entsteht, Ihr Eigentum ist — nicht nur eine übergebene Datei, sondern alles, was nötig ist, damit das System ohne uns laufen kann.
- Der Quellcode aller Anwendungen, die für Ihr Unternehmen entstanden sind.
- Die Datenbanken mit allen Inhalten und dem gesamten Verlauf.
- Die Inhalte, die Ihre Benutzer eingegeben haben, und angehängte Dokumente.
- Die Einstellungen und Regeln, nach denen die Anwendungen arbeiten.
Es gibt keine Lizenz, die Ihre Nutzung auf eine bestimmte Benutzerzahl, einen bestimmten Zeitraum oder einen bestimmten Server beschränkt. Es gibt keine Klausel, die das Arbeitsergebnis an uns bindet, und keinen Teil des Systems, der unserer bliebe und weiter gemietet werden müsste.
Warum das nicht selbstverständlich ist
Bei Software gibt es drei recht unterschiedliche Situationen, und in jeder bedeutet das Wort „Ihr“ etwas anderes.
Cloud-Dienst
Der Kunde hat den Code nie. Er bezahlt für den Zugang zu fremder Software; wenn er nicht mehr zahlt, bleibt ihm bestenfalls ein Datenexport.
Auftragsentwicklung
Das Eigentum hängt ausschließlich vom Vertrag ab. Ohne ausdrückliche Klausel bleiben die Verwertungsrechte oft beim Entwickler, und der Kunde erhält nur ein Nutzungsrecht.
Anwendungen auf AI BF
Eigentum ist Teil des Konzepts, keine Zugabe zum Angebot. Beim Ausstieg erhalten Sie den Quellcode und einen vollständigen Datenexport in einer Form, die jeder übernehmen kann.
Was Sie im Vertrag lesen sollten, bevor Sie eine Entwicklung beauftragen
Das gilt für jedes Angebot für individuelle Entwicklung, auch wenn es nicht unseres ist. Vier Fragen sagen fast alles.
- Werden die Verwertungsrechte ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragen? Steht dort nur, dass der Auftraggeber ein „Nutzungsrecht“ hat, gehört ihm der Code nicht.
- Was genau wird übertragen? Der Code der Anwendung ist eine Sache, Werkzeuge und Bibliotheken, ohne die er nicht lauffähig ist, eine andere.
- Dürfen Sie die Lösung ändern und von jemand anderem ändern lassen? Eigentum ohne Bearbeitungsrecht ist in der Praxis eingeschränkte Nutzung.
- Was erhalten Sie beim Ende der Zusammenarbeit und in welcher Frist? Ein im Voraus vereinbarter Ausstieg ist etwas anderes als eine Verhandlung in dem Moment, in dem es in der Zusammenarbeit bereits knirscht.
Was bei uns bleibt
Fairerweise gehört auch die andere Seite dazu. Ihnen gehört die Lösung, die für Ihr Unternehmen entstanden ist — Anwendungen, Code, Daten und Inhalte. Bei uns bleiben das allgemeine Wissen und die Arbeitsweise, mit der diese Lösungen entstehen; das verkaufen wir Ihnen nicht und könnten es auch nicht, weil es nicht an Ihren Fall gebunden ist. Die praktische Folge für Sie ist keine: Das System, das Sie beauftragt haben, können Sie ohne unsere Mitwirkung betreiben, ändern und anderswohin übertragen.
Was das bedeutet, wenn es den Anbieter eines Tages nicht mehr gibt, beschreibt die Seite Was passiert mit einer Anwendung, wenn der Anbieter den Betrieb einstellt?
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Sehen wir uns an, was eine einzige Plattform in Ihrem Unternehmen ersetzen könnte.
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